Das Wichtigste auf einen Blick
Nachfolgend finden Sie sämtliche Informationen rund um die Wahl.
Alle vier Jahre wählen die rund 69.000 mainfränkischen Unternehmen ihr "Parlament der Wirtschaft": die Vollversammlung sowie die Gremialausschüsse in fünf Landkreisen.
Vom bis ist es wieder so weit.
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und entscheiden Sie mit, wer Ihre Interessen von 2023 bis 2026 vertritt.
Die Vollversammlung ist das oberste Organ der IHK. In ihr sind die Kompetenz und der Sachverstand aller Wirtschaftszweige und Branchen aus kleinen, mittleren und großen Unternehmen des IHK-Bezirks vereint. Die Mitglieder der Vollversammlung vertreten das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft in Mainfranken und haben für einen Ausgleich der Gruppeninteressen zu sorgen. Die Vollversammlung ist nicht nur auf Rechtsetzung und Organbestellung beschränkt, sondern entscheidet über die Ausrichtung und das Angebot der IHK und auch über die Wirtschaftssatzung und damit über die Höhe der Beiträge. Sie tagt drei Mal im Jahr.
Die Gremialausschüsse nehmen die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen in ihren jeweiligen Gremialbezirken wahr. Sie kommen circa zwei bis dreimal im Jahr zusammen.
Die Vollversammlung ist ein demokratisches Gremium und bestimmt und legitimiert die Arbeit der IHK im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben. Ihre Mitglieder werden für vier Jahre gewählt. So ist gewährleistet, dass zum einen ausreichend Zeit zur Erfüllung der Vorhaben vorhanden ist, andererseits aber auch neue Perspektiven und Anliegen der mainfränkischen Wirtschaft den Weg in die Diskussion finden. Die Vollversammlung soll ein Spiegelbild der regionalen Wirtschaft sein.
Wählen dürfen grundsätzlich alle IHK-zugehörigen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Stichtag am 10. August 2022 in die Wählerliste eingetragen sind. Jedes IHK-zugehörige Unternehmen hat eine Stimme und wählt nur in seiner Wahlgruppe.
Bei Handelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH, AG und eG) kann das Wahlrecht nur von einer Person, die entweder allein oder zusammen mit anderen zur Vertretung der Gesellschaft befugt ist, ausgeübt werden. Sind also mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, müssen sich diese einigen, wer von ihnen das Wahlrecht ausübt. Auch ein Prokurist ist wahlberechtigt, wenn er im Handelsregister eingetragen ist.
Das Prinzip der Selbstverwaltung ist die Basis der IHK. Sie bestimmen, wer in Mainfranken mitgestaltet, wenn es um wirtschaftspolitische Fragen geht. Sie bestimmen, wer wichtige regionale Initiativen auf den Weg bringt. Wie bei jeder demokratischen Wahl kommt es auf Ihre Stimme an.
Ehrenamtlich tätige Unternehmer bringen Kompetenz und Sachverstand aller Wirtschaftszweige und Branchen aus Unternehmen aller Größen in die Arbeit der IHK ein. Das Engagement von aktuell rund 6.500 mainfränkischen Unternehmern und Führungskräften, die in verschiedenen Funktionen vom Präsidenten bis zum ehrenamtlichen Prüfer aktiv sind, sichert die Praxisnähe der IHK-Arbeit - kostengünstig und an Stelle des Staates.
Damit die Wirtschaftszweige im IHK-Bezirk auch entsprechend ihrer Bedeutung in der Vollversammlung repräsentiert sind, werden die Unternehmen für die Wahl unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten im IHK-Bezirk und der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbegruppen in Wahlgruppen eingeteilt.
Es werden folgende sieben Wahlgruppen gebildet:
I. | Wahlgruppe Industrie (einschließlich Energie, Bergbau und Wasserversorgung) |
II. | Wahlgruppe Großhandel |
III. | Wahlgruppe Einzelhandel (einschließlich Apotheken) |
IV. | Wahlgruppe Beherbergungs- und Gaststättengewerbe |
V. | Wahlgruppe Kreditinstitute und Versicherungsgewerbe |
VI. | Wahlgruppe Verkehr |
VII. | Wahlgruppe Sonstige Dienstleistungen (einschließlich Handelsvertreter und Vermittlergewerbe, Werbewirtschaft, Datenverarbeitung, Auskunfteien, Ingenieurbüros und vergleichbare Unternehmen) |
Das Präsidium bestellt einen Ausschuss, der die Aufgabe hat, die Sitzverteilung auf die einzelnen Wahlgruppen – und für die Vollversammlung auch die Betriebsgrößenklassen – anhand der neuesten Daten zu überprüfen. Bei Bedarf findet eine Neueinteilung der Wahlgruppen statt, welche die wirtschaftlichen Besonderheiten des IHK-Bezirks sowie die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Branchen zu berücksichtigen hat. Der Ausschuss legt das Ergebnis seiner Überprüfung anschließend der Vollversammlung zur Beschlussfassung vor.
Der Wahlvorschlag bzw. die Kandidatur muss schriftlich beim Wahlausschuss eingereicht werden. Eine Übermittlung mit qualifizierter digitaler Signatur, per Fax oder eines eingescannten Dokuments per E-Mail ist ebenfalls zulässig. Kandidaten können nur für die Wahlgruppe und den Wahlbezirk benannt werden, für die sie selbst wahlberechtigt sind.
Anschrift:
IHK Würzburg-Schweinfurt
Wahlausschuss
Mainaustr. 33-35
97082 Würzburg
per Fax: 0931 4194 333
per E-Mail: ihk-wahl@wuerzburg.ihk.de
Der Wahlvorschlag beinhaltet den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Funktion im Unternehmen, die Bezeichnung des Unternehmens und dessen Anschrift und für die Wahl zur Vollversammlung auch die Betriebsgrößenklasse. Außerdem muss eine unterschriebene Erklärung beiliegen.
Die Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum beim Wahlausschuss eingegangen sein.
Alle fristgerechten und gültigen Kandidaturen werden in Kandidatenlisten für jede Wahlgruppe und jeden Wahlbezirk zusammengefasst und bekanntgegeben.
Mehr dazu finden Sie in der Rubrik Kandidatur.
Die IHK-Wahl ist eine Briefwahl; das Porto übernimmt die IHK Würzburg-Schweinfurt. Die Wahlunterlagen werden jedem wahlberechtigten Unternehmen ab dem per Post zugesandt. Für die Wahl zur Vollversammlung wählt jedes Unternehmen ausschließlich in seiner Wahlgruppe. Für die Wahl der Gremialausschüsse wählt jedes Unternehmen in seiner Wahlgruppe und in dem jeweiligen Landkreis. Jedes Unternehmen hat unabhängig von seiner Größe nur eine Stimme. Auch Unternehmen, die vom IHK-Beitrag befreit sind, sind wahlberechtigt. Die Stimmabgabe kann dann bis erfolgen. Nach dem Ablauf der Wahlfrist werden die Stimmen ausgezählt und das Wahlergebnis bekanntgegeben. Die neue Vollversammlung tritt dann erstmals am zusammen.
Am werden die Stimmen ausgezählt. Das Wahlergebnis wird in einer Sonderausgabe der „Wirtschaft in Mainfranken“ und hier auf dieser Wahlwebsite ab dem bekanntgegeben.